Hinweis nach § 262 Abs. 20 AktG

Hinweis für die Aktionäre :

Gemäß § 262 Abs. 20 des Aktiengesetzes in der Fassung des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009 teilen wir unseren Aktionären mit, daß die Entgegennahme von Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT) voraussichtlich bis zur Einberufung der nächsten Hauptversammlung nicht möglich ist. Stattdessen wird bis auf weiteres als elektronischer Kommunikationsweg das Telefax mit der Telefaxnummer: ++43 / 1 / 502 13 - 6281 eröffnet.